pte20100115028 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

Vorwurf: Europcar soll Hungerlöhne zahlen

5,11 Euro Stundenlohn sowie verwehrter Urlaub und Lohnfortzahlung


Ex-Mitarbeiter werfen Europcar sittenwidrige Entlohnung vor (Foto: europcar.de)
Ex-Mitarbeiter werfen Europcar sittenwidrige Entlohnung vor (Foto: europcar.de)

Hagen/Hamburg/Leverkusen (pte028/15.01.2010/13:55) Dem größten europäischen Mietwagenkonzern Europcar http://europcar.de stehen Klagen von drei Ex-Mitarbeitern ins Haus, die sich ungerecht und sittenwidrig entlohnt fühlen. Der Vorwurf: Stundenlöhne von 5,11 Euro, verwehrter Urlaub und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. In der Klageschrift heißt es dazu, das Unternehmen beschäftige nicht nur 1.750 Festangestellte, sondern auch bis zu 15.000 geringfügig beschäftigte Mitarbeiter, die schlecht bezahlt würden. Hintergrund ist, dass bei der Hagener Europcar-Filiale "Fahrzeugservicekräfte" 78 Stunden im Minijob für 398,58 Euro brutto arbeiten müssen. Anfang Februar wird verhandelt.

Gute Aussichten der Klage

"Treffen die Anschuldigungen tatsächlich zu, dann hat die Klage entsprechend der gängigen deutschen Rechtssprechung durchaus gute Chancen vor Gericht. Löhne wären laut Paragraph 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches immer dann sittenwidrig, wenn sie weniger als die Hälfte des in der jeweiligen Branche üblichen Durchschnittsverdienstes betragen", erklärt Martin W. Huff, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln http://rak-koeln.de , auf Nachfrage von pressetext. Als problematisch gestaltet sich aber, dass es für Unternehmen, die Autovermietungen als Geschäftsmodell betreiben, derzeit noch keinen Tarifvertrag gibt.

Dumpinglöhne und kein Urlaub

Neben der vom Klägertrio für Unrecht empfundenen Vergütungspraxis des Konzerns geht es auch um nicht gewährten Urlaub sowie nicht gewährter Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. "In der Niederlassung Hagen sind Arbeitnehmer tätig, die teilweise seit vier oder mehr Jahren keinen Urlaub erhalten haben. Ein Arbeitnehmer ist seit cirka 15 Jahren dort beschäftigt und hat in dieser Zeit nie Urlaub erhalten", lässt sich Anwalt Ewald Pflug-Simoleit heute, Freitag, in einem Bericht der WAZ-Gruppe zitieren. Der die Kläger vertretende Jurist weist neben den Anschuldigungen auch auf die verantwortungsvollen Tätigkeitsbereiche der Mandanten hin.

Die von Europcar gezahlten Löhne sind der Klageschrift des Rechtsanwalts zufolge nicht in Einklang mit den hohen Anforderungen an die Arbeitskräfte gerechtfertigt. Neben einer sehr schnellen Auffassungsgabe und Einfühlungsvermögen, sei auch pädagogisches Geschick im Umgang mit verschiedensten Kunden erforderlich. Außerdem seien die Kläger für sehr hohe Sachwerte bis zu 100.000 Euro verantwortlich. Die Vergütung sei aber nur angemessen, wenn sich in ihr auch das Haftungsrisiko widerspiegelt. Das Speditions- oder Omnibusgewerbe sei mit vergleichbaren Tätigkeiten und einer Entlohung von durchschnittlich 9,78 Euro Messlatte.

(Ende)
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