pte20080514034 Politik/Recht, Technologie/Digitalisierung

Silhavy: Digitale Signatur bewährt sich in der Praxis

Bundeskanzleramt bietet Unternehmen Software-Lösungen für praktischen Einsatz


Wien (pte034/14.05.2008/13:53) Die für E-Government zuständige Staatssekretärin im Bundeskanzleramt, Heidrun Silhavy, hat am Mittwoch in Wien eine Runde hochrangiger Vertreter der IT-Wirtschaft empfangen, um aktuelle Anwendungen der digitalen Signatur zu erörtern. Dabei betonte die Staatssekretärin, dass sich die auf dem Markt verfügbaren Angebote in der Praxis bewähren, weil sie interessante Einsparungspotenziale bieten. "Die Bundesregierung sieht sich als Speerspitze des Digitalen Österreich, wir laden die heimischen Unternehmen ein, die Vorteile der digitalen Signatur zu nutzen." Das Bundeskanzleramt bietet mit http://www.digitales.oesterreich.gv.at eine eigene Plattform an, auf der interessierte Unternehmen zum Thema digitale Signatur Anfragen an Experten richten können.

Laut Silhavy sind die Software-Lösungen und Schnittstellen rund um die digitale Signatur längst ausgereift, wovon Beispiele aus der Praxis zeugen. Die noch bestehende Akzeptanzschwelle in der Wirtschaft sei aus ihrer Sicht zu überwinden. Das Bundeskanzleramt hat für sichere Online-Verfahren im E-Government-Bereich und im Zusammenhang mit der Bürgerkarte eine Reihe von Modulen für die digitale Signatur geschaffen. Diese Open Source Module können jetzt auch von der Wirtschaft genutzt werden. Unternehmen, die ihre elektronische Kommunikation zweifelsfrei absichern wollen, sollen verstärkt beraten werden: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/5241/default.aspx

Vorsteuerabzugsfähige E-Rechnung als Beispiel

Eine mögliche professionelle Anwendung stellt die Ausstellung von vorsteuerabzugsfähigen E-Rechnungen mit digitaler Signatur dar, die Unternehmen hohe Kosteneinsparungen bringen kann, so etwa bei Portogebühren, Papier, händischer Bearbeitung und Archivierung. Die vom Bundeskanzleramt bereitgestellten Software-Module http://egovlabs.gv.at/ kann die Wirtschaft dafür einsetzen. Zusätzlich informiert und berät das E-Government Innovationszentrum in Graz http://www.egiz.gv.at zu diesem Thema.

Den rechtlichen Rahmen zur elektronischen Rechnungslegung schaffen das Umsatzsteuergesetz, eine Verordnung (BGBl. II Nr. 583/2003) sowie ein Erlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF-010219/0163-IV/9/2005). Diese Rechtsgrundlagen gewährleisten auch den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. Die rechtliche Grundlage für die elektronische Signatur (digitale Signatur) bildet das Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG), das die Signaturrichtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13.12.1999 umsetzt. Die Verordnung des Bundeskanzlers über elektronische Signaturen (SigV 2008) konkretisiert das Signaturgesetz, so etwa die technischen Rahmenbedingungen.

Unterschieden wird u.a. zwischen Business to Business (B2B) Kommunikation zwischen Unternehmen und Business to Customer (B2C) Kommunikation zwischen Unternehmen und Bürgern. Für eine Rechnung bedarf es einer elektronischen Signatur. Eckpunkte der elektronischen Signatur sind daher die richtige Zuordnung eines Dokumentes an den Signator und die Gewährleistung der Unverfälschtheit des signierten Dokumentes.

"Österreich ist Europameister im E-Government. Auch unsere Unternehmen sind auf Europakurs. Sie brauchen zukunftsweisende und sichere Technologien. Daher forcieren wir die Verbreitung der digitalen Signatur mit eigenen Informationsaktivitäten, aber auch mit einem eigenen elektronischen Signatur-Prüfservice http://www.signaturpruefung.gv.at des Bundeskanzleramts, das notariellen Charakter hat", betonte Staatssekretärin Silhavy. Die Implementierung der digitalen Signatur biete außerdem nicht nur hohe Einsparungspotenziale, so Silhavy, sondern auch interessante Lerneffekte für alle Beteiligten.

IT-Partner unterstützen digitale Signatur

Im Gespräch mit Staatssekretärin Silhalvy im Bundeskanzleramt sagten alle anwesenden Wirtschaftsvertreter zu, ihren Beitrag zur Förderung der digitalen Signatur zu leisten. A-Trust http://www.a-trust.at etwa ist derzeit der einzige in Österreich niedergelassene Zertifizierungsdiensteanbieter, der qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen ausstellt. Der Kreditkartenspezialist Paylife http://www.paylife.at agiert als Partner in der Abwicklung von sicheren Kreditkartenzahlungen, und mPAY24 http://www.mpay24.at sorgt für die Validierung von Daten beim Online Payment. Von großer Bedeutung dabei ist auch die Einbindung elektronisch signierter Rechnungsdaten in die ERP-Systeme der Unternehmen, die etwa das BMD-Systemhaus http://www.bmd.at schon heute anbietet. Die Nachrichtenagentur pressetext auf der Veranstaltung im Bundeskanzleramt die erfolgreiche Umsetzung der digitalen Signatur in seinem Unternehmen präsentiert. https://www.pressetext.com/news/20080514035

Anfragen zum Digitalen Österreich und zur digitalen Signatur:
http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/5296/default.aspx

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